Es gibt die folgenden unterschiedlichen Sprechfunkzeugnisse für den Flugfunkdienst:
BZF I, BZF II, BZF E, AZF
Es gibt die folgenden unterschiedlichen Sprechfunkzeugnisse für den Flugfunkdienst:
Sprechfunk innerhalb der Bundesrepublik Deutschland in deutscher Sprache nach Sichtflugregeln
Sprechfunk in englischer Sprache nach Sichtflugregeln
Sprechfunk in deutscher und
englischer Sprache nach
Sichtflugregeln
Sprechfunk nach Sicht- und Instrumentenflugregeln
Flugfunkzeugnisse
*€ ca. 200
BZF I, BZF II, BZF E, AZF
• Bewerberinnen und Bewerber müssen mindestens 15 Jahre alt sein
oder spätestens drei Monate nach der Prüfung das Mindestalter erreichen.
• Das BZF I kann als Vollprüfung oder als Zusatzprüfung vom BZF II erworben werden.
• Bewerberinnen und Bewerber müssen mindestens 18 Jahre alt sein
oder spätestens drei Monate nach der Prüfung das Mindestalter erreichen.
• Das AZF ist nur mit einer Zusatzprüfung zu erwerben, d. h.,
dass für das AZF das Innehaben des BZF II oder BZF I erforderlich sind.