Die Privatpilotenlizenz, LAPL(A) gem. EASA-FCL, beinhaltet die Erlaubnis zur Durchführung von Flügen als Pilot In Command (PIC) nach Sichtflugbedingungen:

• mit einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk
• mit einer höchstzulässigen Startmasse von 2000 kg
• in den der EASA angehörenden Ländern

Hierbei dürfen bis zu 3 Personen befördert werden, d. h. es dürfen sich zu keinem Zeitpunkt mehr als 4 Personen an Bord des Flugzeugs befinden, sobald der Lizenzinhaber nach der Erteilung der Lizenz 10 Stunden Flugzeit als PIC auf Flugzeugen oder TMG absolviert hat.
Die Lizenz kann später um weitere Lizenzen und Klassenberechtigungen erweitert werden. Für Flüge in andere Länder wird das Sprechfunkzeugnis (BZF I – deutsch und englisch oder BZF E ) und zusätzlich noch ein ICAO-Sprachtest benötigt.

Der Bewerber für eine LAPL(A) muss:
• mindestens 16 Jahre alt sein bei Beginn der Ausbildung, zur Erlangung der Lizenz 17 Jahre
• im Besitz eines gültigen Tauglichkeitszeugnisses für LAPL sein
• spätestens während der Ausbildung ein Sprechfunkzeugnis (BZF II) erworben haben
• eine Erklärung über schwebende Strafverfahren einreichen
• eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg einholen
• eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kursus

Zur praktischen Ausbildung gehören 30 Blockstunden. Davon müssen mindestens:
• 15 Stunden mit Fluglehrer
• 5 Stunden Überlandflug
• 6 Stunden überwachter Alleinflug, davon 3 Stunden Allein-Überlandflug von mindestens 150 km (80 NM) Länge gefordert, wobei 1 vollständig abgeschlossene Landung auf einem anderen Flugplatz als dem Startflugplatz durchgeführt wird.

Mindestens 100 Unterrichtsstunden in folgenden Fächern:

1) Luftrecht
2) Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
3) Flugleistung und Flugplanung
4) Menschliches Leistungsvermögen
5) Meteorologie
6) Navigation
7) Betriebliche Verfahren
8) Aerodynamik

Die geforderten 100 Stunden können als Präsenzunterricht in der Flugschule durchgeführt werden.

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