Mit der PPL(A) – Private Pilot Licence (Aeroplane), Privatpilotenlizenz, können Sie sich den Traum vom Fliegen privat erfüllen. Sie erhalten damit die Berechtigung einmotorige Kolbenflugzeuge im nicht-gewerblichen Verkehr zunächst europaweit zu chartern und zu fliegen. Ihre Lizenz gilt jedoch insofern weltweit, da eine Anerkennung bzw. Umschreibung in außereuropäischen Ländern in der Regel kein Problem darstellt.

Späteres Fliegen

Der frische Besitzer einer Privatpilotenlizenz (PPL-A) bekommt eine Klassenberechtigung Single Engine Piston SEP (Land) und darf damit einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk führen. Diese Berechtigung, die später auf größere und komplexere Flugzeuge erweitert werden kann, ist grundsätzlich 24 Monate gültig. Dabei müssen in den letzten 12 Monaten des Zweijahres-Zeitraums lediglich 12 Stunden als verantwortlicher Pilot nachgewiesen werden. Durch Erbringung dieser Mindeststundenzahl und einem Übungsflug mit einem Fluglehrer kann die Klassenberechtigung verlängert werden. Und selbst wenn Sie diese Anforderung nicht erfüllen, weil Sie weniger oder gar nicht geflogen sind, brauchen Sie nur einen Prüfungsflug mit einem Flugprüfer und Ihre Berechtigung ist wieder für weitere 2 Jahre gültig.

• Mindestalter bei Beginn der Ausbildung 16 Jahre (zur Erteilung der Lizenz 17 Jahre)
• Medizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
• Nachweis der Zuverlässigkeit im Sinne des §24 LuftVZO
• Auszug aus dem Verkehrszentralregister (nicht älter als 3 Monate)

Vorgeschrieben sind mindestens 45 Flugstunden, die sich folgendermaßen aufteilen:

• Mindestens 25 Stunden mit Lehrer
• Mindestens 10 Stunden Solo unter Aufsicht des Lehrers
• Mindestens 5 Stunden Überlandflug

Teil der Ausbildung zum Privatpiloten ist der Erwerb eines Sprechfunkzeugnisses. Entweder in deutscher Sprache (BZF II) oder in Englisch/Deutsch (BZF I).

Mindestens 100 Unterrichtsstunden in folgenden Fächern:

1) Luftrecht
2) Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
3) Flugleistung und Flugplanung
4) Menschliches Leistungsvermögen
5) Meteorologie
6) Navigation
7) Betriebliche Verfahren
8) Aerodynamik

Die geforderten 100 Stunden können als Präsenzunterricht in der Flugschule durchgeführt werden.

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