Es gibt die folgenden unterschiedlichen Sprechfunkzeugnisse für den Flugfunkdienst

BZF II

Sprechfunk innerhalb der Bundesrepublik Deutschland in deutscher Sprache nach Sichtflugregeln

BZF E

Sprechfunk in englischer Sprache nach Sichtflugregeln

BZF I

Sprechfunk in deutscher und
englischer Sprache nach
Sichtflugregeln

AZF

Sprechfunk nach Sicht- und Instrumentenflugregeln

• Bewerberinnen und Bewerber müssen mindestens 15 Jahre alt sein
oder spätestens drei Monate nach der Prüfung das Mindestalter erreichen.

• Das BZF I kann als Vollprüfung oder als Zusatzprüfung vom BZF II erworben werden.

• Bewerberinnen und Bewerber müssen mindestens 18 Jahre alt sein
oder spätestens drei Monate nach der Prüfung das Mindestalter erreichen.

• Das AZF ist nur mit einer Zusatzprüfung zu erwerben, d. h.,
dass für das AZF das Innehaben des BZF II oder BZF I erforderlich sind.

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