Segelflugschleppberechtigung

Schleppen von Segelflugzeugen, beschränkt auf die Flugzeuge oder TMG, auf denen die Flugausbildung absolviert wurde.

Mind. 30 Stunden als PIC und 60 Starts und Landungen in Flugzeugen oder TMGs, je nachdem worauf die Aktivität ausgeübt werden soll

• Mind. 10 Schulungsflüge, bei denen ein Segelflugzeug geschleppt wird, davon mind. 5 Schulungsflüge mit Lehrer

• 5 Flüge zum Vertrautmachen mit Segelflugzeug im F-Schlepp (außer Inhaber LAPL(S) oder SPL )

Theoretischer Unterricht über Betriebsabläufe und Verfahren beim Schleppen

Voraussetzung für die Ausübung der Schleppberechtigung:

Mind. 5 Schleppflüge innerhalb der letzten 24 Monate oder fehlende Schleppflüge müssen unter Aufsicht eines Lehrberechtigten absolviert werden, bevor die Ausübung der Rechte wieder aufgenommen wird.

Fangschleppberechtigung

Schleppen von Bannern, beschränkt auf die Flugzeuge oder TMG, auf denen die Flugausbildung absolviert wurde

Mind. 100 Stunden und 200 Starts und Landungen als PIC auf Flugzeugen oder TMGs nach Lizenzerhalt, davon mind. 30 Stunden auf Flugzeugen oder TMGs, je nachdem worauf die Aktivität ausgeübt werden soll

Mind. 10 Schulungsflüge, bei denen ein Banner geschleppt wird, davon mind. 5 Schulungsflüge mit Lehrer

Theoretischer Unterricht über Betriebsabläufe und Verfahren beim Schleppen

Voraussetzung für die Ausübung der Schleppberechtigung:

Mind. 5 Schleppflüge innerhalb der letzten 24 Monate oder fehlende Schleppflüge müssen unter Aufsicht eines Lehrberechtigten absolviert werden, bevor die Ausübung der Rechte wieder aufgenommen wird.

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