Die Nachtflugqualifikation (NFQ) berechtigt Luftfahrzeugführer nach EASA Teil-FCL oder Piloten für Leichtflugzeuge, die keine Instrumentenflugberechtigung (IFR) besitzen, zur Durchführung von Überlandflügen nach Sichtflugregeln bei Nacht. Inhaber eines IFR-Ratings (Instrumentenflugberechtigung) besitzen automatisch die Nachtflugqualifikation.

Für den Erwerb der Nachtflugqualifikation ist weder eine theoretische noch eine praktische Prüfung abzulegen. Lediglich die Flugschule bestätigt die Teilnahme an der Nachtflugausbildung, woraufhin die Eintragung in die Lizenz (EASA Teil-FCL) erfolgen kann. Die Qualifikation wird mit dem Nachweis der praktischen Ausbildung erteilt.

Voraussetzungen für den Erwerb der Berechtigung sind entweder eine Lizenz für Privatflugzeugführer nach EASA Teil-FCL oder ein LAPL und eine praktische Ausbildung. Die Nachtflugausbildung ist eine zusätzliche Berechtigung zu einer bestehenden Lizenz. Sie wird in den Luftfahrerschein eingetragen.

• Mindestens 5  Flugstunden bei Nacht
• davon mindestens 3 Stunden mit Lehrer
• davon mindestens 1 Stunde Überlandflugnavigation
• mindestens 5 Alleinstarts und -landungen bis zum vollständigen Stillstand

1) Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften
2) Funknavigation
3) Technik (Instrumentenkunde)

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